Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)
Sie möchten Ihren Wald nachhaltig pflegen oder umbauen? Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie mit Zuschüssen bei der Erstaufforstung und einer naturnahen Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen. Auf der Informationsseite zur Förderung der Nachhaltigen Waldwirtschaft (NWW) (siehe...
Status: Förderleistungsbeschreibung in Überarbeitung
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Landwirtschaft & ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Sie möchten Ihren Wald nachhaltig pflegen oder umbauen? Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie mit Zuschüssen bei der Erstaufforstung und einer naturnahen Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen. Auf der Informationsseite zur Förderung der Nachhaltigen Waldwirtschaft (NWW) (siehe weiterführende Links) erhalten Sie alle wichtigen Informationen über die verschiedenen Betreuungs- und Fördermöglichkeiten. Die unteren Forstbehörden stehen Ihnen bei Fragen rund um Ihren Wald beratend zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW)
vom: 13.07.2020
Geändert am: 15.06.2023 (GABl. 2023, S. 284)
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
? Az.: 52-8678.01 ?
Für die Antragstellung wenden Sie sich an die zuständige untere Forstbehörde.
Weblink zur Verwaltungsvorschrift
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.