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Europese universiteiten

Antragsfrist: 4. März 2027 · Budget: 218,4 Mio. € — Der Call „Europäische Universitäten“ (ERASMUS-EDU-2027-EUR-UNIV) unterstützt Allianzen von Hochschulen, die bereits eine tiefe institutionelle transnationale Zusammenarbeit zeigen. Diese soll auf die nächste Stufe gehoben und…

Antragsfrist: 4. März 2027

Gesamtbudget: 218,4 Mio. €

Maßnahmenart: Pauschalfinanzierung (Lump Sum)

Verfahren: einstufig

Programm: Erasmus+ (ERASMUS+)

Kennung: ERASMUS-EDU-2027-EUR-UNIV

Status: Bevorstehend

→ Programmübersicht: Erasmus+ (ERASMUS+)

Worum geht es?

Der Call „Europäische Universitäten“ (ERASMUS-EDU-2027-EUR-UNIV) unterstützt Allianzen von Hochschulen, die bereits eine tiefe institutionelle transnationale Zusammenarbeit zeigen. Diese soll auf die nächste Stufe gehoben und langfristige Strategien sollen konkret umgesetzt werden. Ziel ist eine systemische, strukturelle und nachhaltige Kooperation, die Qualität, Leistungsfähigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen erhöht. Die Förderdauer beträgt 2 Jahre.

Erwartete Ergebnisse

  • Gemeinsame europäische Werte nach Artikel 2 des EU-Vertrags und eine gestärkte europäische Identität fördern
  • Eine neue Generation von Europäern zusammenbringen, die sprach-, grenz-, sektor- und fächerübergreifend zusammenarbeiten kann
  • Deutlichen Sprung bei Qualität, Leistung, Attraktivität und internationaler Wettbewerbsfähigkeit erreichen
  • Tiefgreifende institutionelle Transformation der beteiligten Hochschulen ermöglichen
  • Qualität der Hochschulbildung mit innovativen Pädagogiken steigern und, wo möglich, Verbindungen zu Forschung, Innovation, Gesellschaft und Wirtschaft stärken
  • Institutionalisierte Zusammenarbeit systemisch, strukturell und nachhaltig machen

Wer kann sich bewerben?

Angesprochen sind Allianzen von Hochschulen mit bereits bestehender tiefer institutioneller transnationaler Zusammenarbeit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die 2023 geförderten Allianzen Europäischer Universitäten (ERASMUS-EDU-2023-EUR-UNIV).

Wichtig für den Antrag

  • Seitenlimit und Layout: siehe Teil B des Antragsformulars im Submission System bzw. Call-Dokument
  • Förderfähige Länder: im Call-Dokument beschrieben
  • Bewertungskriterien, Punktevergabe, Schwellenwerte und Verfahren: im Call-Dokument beschrieben
  • Einreichungsfrist: 4. März 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit); Veröffentlichung des Calls am 29. Oktober 2026
  • Zeitplan: Bewertung März–Juli 2027, Information der Antragsteller Juli–August 2027, Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung Oktober–November 2027

Hinweis zur KI-Zusammenfassung: Die Abschnitte oben wurden mit KI (Claude) aus dem offiziellen Ausschreibungstext der Europäischen Kommission erstellt und können Fehler oder Auslassungen enthalten. Rechtlich maßgeblich ist allein der Originaltext auf dem EU Funding & Tenders Portal. Budget, Fristen und Förderhöhen stammen direkt aus den Portaldaten.

Weitere Informationen

Vollständige Ausschreibung auf dem EU Funding & Tenders Portal


Diese Information wurde automatisch vom EU Funding & Tenders Portal abgerufen. Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Details auf dem offiziellen EU-Portal.

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