Zuschüsse und Leistungen im Rahmen der Familienförderrichtlinie des Bundes
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Gesundheit & Soziales
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen für laufende Zwecke (Projektförderung) an bundeszentrale Träger und für Aufgaben der Familienpolitik des Bundes – Familienförderrichtlinie des Bundes ?
vom: 03.06.2024
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Zuwendungen mit einem Laufzeitbeginn am 1. Januar eines Haushaltsjahres sind spätestens in der ersten Dezemberwoche des Vorjahres schriftlich auf den entsprechenden Formblättern bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.