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Ausschreibungen Nationale Förderung

Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens

Wenn Ihnen die notwendigen Sicherheiten fehlen, einen Kredit zur Schaffung oder Modernisierung von Wohnraum zu besichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzung eine Bürgschaft bekommen.

Fördergeber: Land

Förderart: Bürgschaft

Förderberechtigte: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Wohnungsbau & Modernisierung

Fördergebiet: Bayern

Wenn Ihnen die notwendigen Sicherheiten fehlen, einen Kredit zur Schaffung oder Modernisierung von Wohnraum zu besichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzung eine Bürgschaft bekommen.

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Bayern gewährt Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens.

Besichert werden Darlehen

  • zur Schaffung von Wohnraum (Wohnungsbau oder Ersterwerb),
  • zur Modernisierung von Wohnraum,
  • für den Kauf einer Immobilie zur Selbstnutzung und
  • zur Anschlussfinanzierung verbürgter Darlehen auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel.

Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft bis zu einer Höhe, in der Verzinsung und Tilgung auf Dauer gesichert erscheinen.

Ihr Darlehen muss mindestens EUR 5.000 betragen und Ihre Eigenleistungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten stehen.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme über den Darlehensgeber an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Wenn Sie gleichzeitig Fördermittel aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragen, reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Darlehensnehmer von Wohnungsbaufinanzierungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Wohnfläche, Ausstattung und Höhe der Kosten müssen für Sie angemessen sein.

Der Freistaat übernimmt keine Bürgschaften für

  • Darlehen aus Mitteln öffentlicher Haushalte,
  • Darlehen an die öffentliche Hand,
  • Arbeitgeberdarlehen und
  • Vor- und Zwischenfinanzierungsdarlehen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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