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Ausschreibungen Nationale Förderung

Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020)

Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Infrastruktur, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung, Regionalförderung

Fördergebiet: Sachsen-Anhalt

Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund und der Europäischen Union bei Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raumes.

Sie erhalten die Förderung für

  • dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Ländlicher Wegebau, besonders zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale,
  • Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse, freiwilliger Landtausch, Flurbereinigung,
  • Dorferneuerung und -entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur,
  • Sportstättenbau mit hauptsächlich nicht schulischer Nutzung,
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: „DorfGemeinschaftsläden“ und
  • Neubau, Erweiterung und Umbau von Feuerwehrhäusern sowie Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus und Errichtung von Löschwasserentnahmestellen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab.

Richten Sie bitte Ihren Antrag an das örtlich zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie ihre Zusammenschlüsse,
  • anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes,
  • Wasser- und Bodenverbände,
  • rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Amateursportvereine,
  • natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Fördergebietskulisse ist das gesamte Land Sachsen-Anhalt mit Ausnahme der Gemeindegebiete der Städte Magdeburg und Halle (Saale).
  • Beachten Sie bitte die für die jeweiligen Maßnahmen geltenden Voraussetzungen.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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