„REGIO AKTIV“ – STABIL
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die gesellschaftliche Ausgrenzung junger Menschen vermieden und deren berufliche und soziale Wiedereingliederung unterstützt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die gesellschaftliche Ausgrenzung junger Menschen vermieden und deren berufliche und soziale Wiedereingliederung unterstützt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie im Rahmen des Programm „REGIO AKTIV“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie Maßnahmen zur Sicherung der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit förderungsbedürftiger junger Menschen umsetzen.
Sie erhalten die Förderung für Projekte, in denen junge Menschen betriebsgleich in mindestens 3 verschiedenen Produktionsrichtungen oder Werkstätten unter fachlicher Anleitung produzierend tätig sind.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist davon abhängig, welches Vorhaben Sie in welchem Umfang umsetzen.
Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst wählen die vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die Förderperiode 2021–2027 gebildeten Regionalen Arbeitskreise (RAK) aus den eingereichten Projektvorschlägen die Projekte aus, die gefördert werden sollen.
Danach werden Sie als Träger eines ausgewählten Projekts aufgefordert, Ihren Antrag zu stellen. Diesen richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Bildungsträger oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Sie dürfen keine Kooperationsverträge oder -vereinbarungen mit anderen Trägern abschließen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe Ihrer Maßnahmen sind förderungsbedürftige junge Menschen normalerweise unter 27 Jahren, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, keinen Berufsabschluss besitzen, arbeitslos sind und mithilfe der Förderangebote der Agenturen für Arbeit oder Träger der Grundsicherung nicht oder nicht mehr erreicht werden können.
- Die Teilnehmenden sollen so lange im Projekt bleiben, wie es für ihre individuelle Entwicklung erforderlich ist, normalerweise mindestens 3 bis maximal 18 Monate.
- Sie müssen mindestens 10 Plätze für Teilnehmende bieten, die über den gesamten Bewilligungszeitraum belegt sein müssen.
- Als Antragsteller müssen Sie mindestens über 3 unterschiedliche Werkstattbereiche verfügen. Sie müssen kontinuierlich Fachkräfte im Projekt beschäftigen.
- Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zum Programm „REGIO AKTIV“.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.