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Ausschreibungen Nationale Förderung

Landwirtschaft – Liquiditätssicherung

Wenn Sie sich als ein Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion wegen externer Krisen in einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Schieflage befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen. Das Programm steht Ihnen auch zur Bewältigung der...

Fördergeber: Land

Förderart: Darlehen

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Wenn Sie sich als ein Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion wegen externer Krisen in einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Schieflage befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen. Das Programm steht Ihnen auch zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs zur Verfügung.

Kurzzusammenfassung

Die L-Bank unterstützt Sie als Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, wenn Ihre betriebliche Existenz durch äußere Faktoren wie

  • Extremwetterlagen,
  • Naturkatastrophen,
  • Pflanzenkrankheiten oder
  • Tierseuchen

bedroht ist.

Zeitlich befristet können Sie auch unterstützt werden, wenn Sie einen Liquiditätsbedarf aufgrund gestiegener Preise für Futter- und Düngemittel sowie Energie infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine haben.

Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 5.000 und EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

Sind für Ihr Vorhaben keine ausreichenden Kreditsicherheiten verfügbar, kann Ihre Hausbank eine Agrar-Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU. Dazu gehören Betriebe

  • der Landwirtschaft,
  • des Gartenbaus,
  • des Obstbaus sowie
  • des Weinbaus.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Betrieb muss in Baden-Württemberg liegen.
  • Je nach Vorhaben müssen Sie bei der Antragstellung darlegen, dass Ihr Liquiditätsbedarf durch die Folgen des Kriegs in der Ukraine beziehungsweise durch die in diesem Zusammenhang beschlossenen Sanktionen ausgelöst wurde.

Ausgeschlossen von der Förderung sind

  • Unternehmen der Fischerei oder Aquakultur,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Unternehmen, gegen die die EU Sanktionen als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verhängt hat, und
  • Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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