Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung
Fördergeber: Land
Förderart: Beteiligung, Bürgschaft
Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Schleswig-Holstein
Rechtsgrundlage
Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung
Ziel und Gegenstand
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) unterstützen Unternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote durch eine Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen.
Mitfinanziert werden der Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Existenzgründende sowie junge und bestehende Unternehmen, die die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss seinen Sitz oder seine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Das Vorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig und sinnvoll sein.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung.
Das Finanzierungsvolumen liegt zwischen EUR 100.000 und EUR 500.000. Dabei stehen Darlehens- und Beteiligungsbetrag im Verhältnis von 75:25 zueinander.
Die Ausfallbürgschaften werden für Darlehen zwischen EUR 75.000 und EUR 375.000 übernommen. Die Bürgschaftshöhe beträgt maximal 80 Prozent der Darlehenssumme.
Antragsverfahren
Anträge sind über die Hausbank online bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH zu stellen.
Quelle
Informationen der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH, Stand Oktober 2023.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.