IFB-Modernisierungsdarlehen
Wenn Sie in Hamburg eine Immobilie selbst nutzen oder vermieten und deren Modernisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Darlehen
Förderberechtigte: Privatpersonen
Förderbereich: Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet: Hamburg
Wenn Sie in Hamburg eine Immobilie selbst nutzen oder vermieten und deren Modernisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kurzzusammenfassung
Die Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) fördert die Modernisierung von selbstgenutzten und vermieteten Wohnimmobilien in Hamburg.
Das Darlehen wird mit festen Konditionen für die gesamte Laufzeit gewährt.
Sie können ein Darlehen für folgende Maßnahmen erhalten:
- Kosten des Baugrundstücks,
- Baukosten einschließlich Baunebenkosten,
- Kosten der Außenanlagen,
- beim Erwerb: der Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten und eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten.
Die Darlehenshöhe beträgt bis zu 100.000 EUR.
Die Darlehenslaufzeit beträgt 25 Jahre bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr.
Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über ein Finanzierungsinstitut an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Das IFB-Modernisierungsdarlehen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die deutsche Staatsbürger oder im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis sind oder ein Daueraufenthaltsrecht haben.
Das Darlehen wird nur in Kooperation mit Kreditinstituten gewährt, die auf Basis einer Kooperationsvereinbarung eine Durchleitung von KfW- und ergänzenden Finanzierungsdarlehen mit der IFB Hamburg vereinbart haben.
Sie müssen ausreichend leistungsfähig und zuverlässig sein.
Sie müssen eine Eigenleistung erbringen, die mindestens die Nebenkosten sowie 50 Prozent der erforderlichen Modernisierungskosten abdeckt. In der Regel sind das rund 15 Prozent der Gesamtkosten.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Sie müssen das Darlehen banküblich besichern.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.