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Ausschreibungen Nationale Förderung

IB.SH WEGfinanz

Fördergeber: Land

Förderart: Darlehen

Förderberechtigte: Privatpersonen

Förderbereich: Wohnungsbau & Modernisierung

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Rechtsgrundlage

IB.SH WEGfinanz

Ziel und Gegenstand

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fördert unter Einbeziehung von Mitteln der KfW Bankengruppe Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGen).

Jedes WEG-Mitglied haftet ausschließlich für das eigene Darlehen.

Antragsberechtigte

Gefördert werden private Wohnungseigentümer im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Voraussetzungen

Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss in einer Eigentümerversammlung eine Modernisierungs- beziehungsweise Sanierungsmaßnahme sowie die Einschaltung der IB.SH beschließen.

Die Hausverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft muss eine zentrale Rolle bei der Abwicklung übernehmen.

Die interessierten Wohnungseigentümer müssen die Hausverwaltung zur Koordination der Finanzierung bevollmächtigen.

In den letzten drei Jahren dürfen keine Hausgeldrückstände bestanden haben.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.

Die Darlehenssumme kann EUR 5.000 bis EUR 35.000 betragen.

Antragsverfahren

Anträge sind durch die Hausverwaltung unter Verwendung der Antragsformulare zu richten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Quelle

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand März 2024.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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