IB.SH Investitionsdarlehen kommunalnahe Unternehmen
Fördergeber: Land
Förderart: Darlehen
Förderberechtigte: Kommunen, Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Infrastruktur
Fördergebiet: Schleswig-Holstein
Rechtsgrundlage
IB.SH Investitionsdarlehen kommunalnahe Unternehmen
Ziel und Gegenstand
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) finanziert gemeinsam mit der Hausbank Investitionsvorhaben von kommunalen Unternehmen in Schleswig-Holstein.
Mitfinanziert werden sämtliche Infrastrukturmaßnahmen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen Gesellschaftsanteilen.
Voraussetzungen
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) darf nicht zum größten Darlehensgeber des Antragstellers werden.
Nicht förderfähig sind Vorhaben, die den Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) entsprechen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der zu fördernden Maßnahme.
Antragsverfahren
Anträge sind formlos über die Hausbank an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten.
Quelle
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand November 2023.
Wichtige Hinweise
Die Einbindung von zinsgünstigen Darlehen der KfW Bankengruppe ist möglich.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.