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Ausschreibungen Nationale Förderung

IB.SH Immofix

Fördergeber: Land

Förderart: Darlehen

Förderberechtigte: Privatpersonen

Förderbereich: Wohnungsbau & Modernisierung

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Rechtsgrundlage

IB.SH Immofix

Ziel und Gegenstand

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fördert den Bau, den Erwerb und die Modernisierung von Immobilien.

Gewährt werden Darlehen, die ergänzend zur Finanzierung durch die mitfinanzierende Bank vergeben werden. Die Darlehen können auf verschiedenen Wegen getilgt werden:

  • Tilgungsdarlehen (gleichbleibende monatliche Tilgung für die Dauer der Zinsbindung),
  • Tilgung durch Bausparvertrag (Tilgung durch Zuteilung des Bausparvertrags).

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümerinnen und Eigentümer der Immobilie sind und diese selbst nutzen.

Voraussetzungen

Die Immobilie muss in Schleswig-Holstein liegen.

Bei der Tilgungsvariante Bausparvertrag muss die Regelansparleistung des Bausparvertrags mindestens 2 Prozent beziehungsweise bei 15 Jahren Zinsbindung mindestens 1 Prozent der Darlehenssumme von IB.SH Immofix betragen. Die Ansprüche aus dem Bausparvertrag müssen an die IB.SH abgetreten werden.

Bei Neubau und Kauf müssen mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung an der zu fördernden Immobilie erbracht werden.

Das Darlehen wird durch eine Grundschuld im Rang nach dem Finanzierungspartner abgesichert.

Nicht gefördert werden Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Höhe des Darlehens ist abhängig von dem Umfang der erforderlichen Finanzierung. Sie muss jedoch mindestens EUR 15.000 betragen.

Der Zinssatz wird für 5, 10 oder 15 Jahre festgeschrieben.

Antragsverfahren

Anträge sind auf den vorgesehenen Formularen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) einzureichen oder über das interaktive Online-Tool IB.SH Finanz@ss zu stellen.

Quelle

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand November 2023.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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