Index › EU-Ausschreibungen › ib-sh-agrargarantie
Ausschreibungen Nationale Förderung

IB.SH Agrargarantie

Fördergeber: Land

Förderart: Garantie

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Landwirtschaft & ländliche Entwicklung

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Rechtsgrundlage

IB.SH Agrargarantie

Ziel und Gegenstand

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) besichert Investitionsvorhaben landwirtschaftlicher Betriebe.

Gefördert werden

  • Investitionen in Vorräte, Tiervermögen, Forderungen und Anlagevermögen sowie
  • Neugeschäfte und Bestandübernahmen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe in Schleswig-Holstein,
  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die privilegierte Biomasseanlagen betreiben.

Voraussetzungen

Die Beteiligung an bestehenden Krediten ist nur möglich, sofern das Unternehmen mindestens die letzten 3 Jahre als ein gesundes Unternehmen betreut wurde.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers müssen intakt sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten und die Ablösung von vorhandenen Bankverbindlichkeiten.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form einer Ausfallgarantie für ein neues bei der Hausbank aufgenommenes Darlehen.

Der Umfang der Garantie beträgt bis zu 80 Prozent des Darlehensbetrags, jedoch maximal EUR 1 Million.

Antragsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten.

Quelle

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein, Stand September 2023.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

Alle Tags