Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorgung RLGrv-WBG)
Wenn Sie die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen der Grundversorgung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Kommunen
Förderbereich: Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet: Brandenburg
Wenn Sie die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen der Grundversorgung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Brandenburg fördert die allgemeine, berufliche, kulturelle und politische Weiterbildung im Rahmen der Grundversorgung.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz, die von anerkannten Weiterbildungseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt durchgeführt werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Für eine erteilte Unterrichtsstunde im Rahmen der Grundversorgung erhalten Sie einen Festbetrag von EUR 30,00.
Der förderfähige Umfang der Unterrichtsstunden bemisst sich an dem maßgeblichen Grundversorgungsschlüssel. Die Landesmittel werden auf der Basis der Einwohnerzahlen des dem Förderjahr vorangehenden Jahres zur Verfügung gestellt.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim zuständigen Landkreis beziehungsweise bei der zuständigen kreisfreien Stadt.
Den Landkreisen und kreisfreien Städten werden die Landeszuschüsse ohne Antrag bewilligt und ab dem 1.4. ausgezahlt.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte sowie anerkannte Weiterbildungseinrichtungen, die ihren Sitz und ihren Tätigkeitsbereich im Land Brandenburg haben.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Als Weiterbildungseinrichtung müssen Sie Ihre Maßnahme durch den Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt genehmigen lassen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.