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Ausschreibungen Nationale Förderung

Garantien durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Sie sich als private Beteiligungsgesellschaft an mittelständischen Unternehmen beteiligen, kann die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.

Fördergeber: Land

Förderart: Garantie

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Sie sich als private Beteiligungsgesellschaft an mittelständischen Unternehmen beteiligen, kann die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.

Kurzzusammenfassung

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Beteiligungsgesellschaften an mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberuflerinnen und Freiberuflern sowie Betrieben des Gartenbaus in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Garantien werden bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme als auch bis zu 70 Prozent der vereinbarten Ansprüche der Beteiligungsgesellschaften auf den Ertrag aus der Beteiligung gegeben.

Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV).

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private Beteiligungsgesellschaften.

Begünstigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe und Betriebe des Gartenbaus in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Maßnahme muss so geartet sein, dass eine Beteiligung ohne die Garantie nicht zustandekommen würde.
  • Die garantierte Beteiligung soll den Betrag von EUR 1,5 Millionen je Beteiligungsnehmerin oder Beteiligungsnehmer nicht überschreiten.
  • Das Unternehmen, an dem Sie sich beteiligen wollen, muss eine angemessene Rendite erwarten lassen.

Beteiligungen, die nur der Sanierung von Finanzverhältnissen oder Umschuldungen dienen sollen, werden nicht gefördert.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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