Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen
Wenn Sie sich als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an einem kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder an einem Gartenbauunternehmen beteiligen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg...
Fördergeber: Land
Förderart: Garantie
Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Wenn Sie sich als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an einem kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder an einem Gartenbauunternehmen beteiligen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH bekommen.
Kurzzusammenfassung
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH unterstützt private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, indem sie Garantien gibt für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus. Voraussetzung ist, dass ohne Übernahme einer solchen Garantie die Beteiligung nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme.
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH übernimmt Beteiligungsgarantien für folgende Vorhaben:
- Kooperationen,
- Innovationsprojekte (auch Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte),
- Umstellungen bei Strukturwandel,
- die Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben,
- Unternehmensnachfolgen,
- Existenzgründungen.
Die Förderung erfolgt als Beteiligungsgarantie.
Die Höhe der Garantie beträgt
- maximal 70 Prozent der Beteiligungssumme,
- höchstens EUR 1,5 Millionen beziehungsweise in begründeten Ausnahmefällen bis zu EUR 2,5 Millionen je Beteiligungsnehmerin und Beteiligungsnehmer,
- höchstens die Summe des vorhandenen Eigenkapitals der Beteiligungsnehmerin und des Beteiligungsnehmers.
Die Laufzeit der Beteiligung soll ihrem Verwendungszweck entsprechen und beträgt maximal 10 Jahre.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Begünstigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Ertragskraft des Unternehmens und die Qualität der Unternehmensführung müssen langfristig eine angemessene Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
- Eine Beteiligung ist nicht möglich, wenn sie zur Sanierung der Finanzverhältnisse dient.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.