Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Anerkennungszuschuss)
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Privatpersonen
Förderbereich: Arbeit
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
vom: 16.12.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 09.01.2025 B1
Anträge auf Aufnahme in die Förderung können ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie fortlaufend, jedoch letztmalig am 30.06.2027 gestellt werden.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.