Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren
Wenn Sie in Ihrer Kulturinitiative oder in Ihrem soziokulturellem Zentrum in Baden-Württemberg finanzielle Unterstützung bei Ihren kulturellen und gesellschaftspolitischen Projekten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Infrastruktur, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Wenn Sie in Ihrer Kulturinitiative oder in Ihrem soziokulturellem Zentrum in Baden-Württemberg finanzielle Unterstützung bei Ihren kulturellen und gesellschaftspolitischen Projekten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kurzzusammenfassung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kulturinitiative und soziokulturelles Zentrum in Ihrer kulturellen Arbeit.
Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte:
- die laufende Programmarbeit im Rahmen einer institutionellen Förderung sowie
- Projekte, Ausstattungsmaßnahmen und Baumaßnahmen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Förderjahr maximal 350.000 EUR für eine Kulturinitiative oder ein soziokulturelles Zentrum.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in privater, freier und unabhängiger Trägerschaft, die gemeinnützig tätig sind.
Bei Baumaßnahmen sind Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in privater Trägerschaft, die gemeinnützig tätig sind, sowie Kommunen und Dritte förderfähig, die Baumaßnahmen zugunsten einer Kulturinitiative oder eines soziokulturellen Zentrums im Einvernehmen mit der Sitzkommune durchführen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren müssen
- eine mindestens dreijährige Tätigkeit in Baden-Württemberg nachweisen,
- ein regelmäßiges, spartenübergreifendes, für die Öffentlichkeit bestimmtes Programm unter Einbeziehung von Eigenveranstaltungen anbieten sowie
- eine finanzielle Förderung durch die Gemeinde oder den Landkreis aus dem Kulturhaushalt erhalten.
Bei soziokulturellen Projekten muss es sich um zeitlich befristete künstlerische und kulturelle Aktivitäten handeln.
Die kommunale Beteiligung an der geplanten Maßnahme muss mindestens die doppelte Höhe der Landesförderung betragen, bei Ausstattungsmaßnahmen mindestens die gleiche Höhe.
Ihr Vorhaben darf ohne die Landeszuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang verwirklicht werden können.
Antragstellung
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31. Januar des jeweiligen Förderjahres. Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn die Antragsformulare bis zu diesem Stichtag vollständig per E-Mail (alternativ per Post) bei der Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen (LAKS) und den zuständigen Regierungspräsidien eingehen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.