Förderung im Rahmen des German Motion Picture Fund
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechstgrundlage
Richtlinie des BKM „German Motion Picture Fund“
vom: 01.01.2026
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Anträge sind bis spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn einzureichen.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.