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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung im Rahmen des German Motion Picture Fund

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Kultur, Medien & Sport

Fördergebiet: Bundesweit

Rechtsgrundlage

Rechstgrundlage

Richtlinie des BKM „German Motion Picture Fund“

vom: 01.01.2026

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Anträge sind bis spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn einzureichen.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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