Förderung der Schulsozialarbeit sowie der sozialraumorientierten SchulsozialarbeitPlus
Wenn Sie als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Maßnahmen zur Schulsozialarbeit oder zur sozialraumorientierter Schulsozialarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen
Förderbereich: Gesundheit & Soziales
Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Maßnahmen zur Schulsozialarbeit oder zur sozialraumorientierter Schulsozialarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von Schulsozialarbeit sowie von sozialraumorientierter SchulsozialarbeitPlus.
Sie erhalten die Förderung für Schulsozialarbeit mit folgenden Schwerpunktaufgaben:
- Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zur Erschließung eigener Ressourcen und Lebensperspektiven,
- Vermeidung und Abbau sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen,
- Entgegenwirken von Ausgrenzungen und Risiken des Scheiterns in der Schule,
- sozialpädagogische Begleitung von Schülerinnen und Schülern unter Einbeziehung von regionalen Unterstützungsmöglichen in ihrem Lebensumfeld,
- Unterstützung der beruflichen Orientierung und Förderung der Ausbildungsfähigkeit zur Erleichterung des Übergangs von der Schule in die Ausbildung und eine selbstständige Lebensführung,
- sozialpädagogische Beratung der Personensorgeberechtigten und Lehrkräfte der Schülerinnen und Schüler sowie inner- und außerschulische Kooperation und Koordinierung.
Bei der SchulsozialarbeitPlus werden vor allem folgende Schwerpunktaufgaben gefördert:
- das Erschließen von Kooperationspartnern im sozialen Umfeld für den Lebens- und Lernort Schule,
- das partizipative gemeinsame Erkunden der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler anzuleiten beziehungsweise Instrumente und Methoden hierfür zu entwickeln und bereitzustellen,
- die Teilnahme an Kooperationstreffen und Workshops der Fachkräfte der Schulsozialarbeit zur inhaltlichen Ausgestaltung und Weiterentwicklung der sozialraumorientierten Schulsozialarbeit,
- das partizipative Entwickeln von Lösungsstrategien und Projekten unter Einbeziehung bestehender außerschulischer sozialräumlicher Unterstützungspotenziale für den Lebens- und Lernort Schule zu ermöglichen sowie
- in Einzelfällen die sozialpädagogische Begleitung von Schülerinnen und Schülern sowie die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen und Lebenswelten von jungen Menschen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Personen, die Sie in der Schulsozialarbeit beschäftigen, müssen mindestens für 15 Stunden pro Woche in dem Projekt eingesetzt werden.
- Sie müssen über die beantragten Mittel hinaus zusätzlich Mittel in mindestens der Höhe der abgerechneten ESF+-Mittel verwenden.
Antragstellung
Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.