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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen

Wenn Sie als Träger öffentlicher Schulen Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen

Förderbereich: Gesundheit & Soziales

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Wenn Sie als Träger öffentlicher Schulen Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Kurzzusammenfassung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Personalkosten von qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften, wenn Sie Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen planen.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, die dazu beitragen,

  • soziale Benachteiligungen unter den jungen Menschen auszugleichen,
  • die jungen Menschen bei der Bewältigung individueller Problemlagen besser zu unterstützen und
  • unter dem Aspekt der Sozialraumorientierung die besonderen Bedingungen und Bedürfnisse vor Ort im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 16.700 pro Vollzeitstelle, bei Teilzeitkräften entsprechend reduziert.

Richten Sie Ihren Antrag für das darauffolgende Schuljahr bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.7. eines Jahres an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger öffentlicher Schulen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie stellen sicher, dass die Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfs und der vorhandenen Ressourcen vor Ort insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnimmt:
  • Einzelfallhilfe und Beratung,
  • sozialpädagogische Gruppenarbeit, Arbeit mit Schulklassen und die Durchführung von Projekten,
  • innerschulische und außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit sowie
  • offene Angebote für alle junge Menschen der Schule.
  • Die Jugendsozialarbeit ist an der Schule verortet.
  • Die Jugendsozialarbeit an der Schule erfolgt in Abstimmung und Kooperation mit dem Schulträger, dem Jugendamt und der Schule.
  • Sie setzen die Fachkraft an einer bis maximal 2 Schulen ein.
  • Die einzusetzende Schulsozialarbeiterin oder der Sozialarbeiter verfügt über die notwendige berufliche Qualifikation.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Stellen und Stellenanteile mit fachlicher Leitungstätigkeit,
  • einschlägig vorbestrafte Personen,
  • Jugendberufshelferinnen und Jugendberufshelfer.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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