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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung „Bundesaltenplan“

Wenn Sie als Projektträger ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Umsetzung Ihrer Vorhaben und Maßnahmen bekommen.

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Gesundheit & Soziales

Fördergebiet: Bundesweit

Wenn Sie als Projektträger ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Umsetzung Ihrer Vorhaben und Maßnahmen bekommen.

Kurzzusammenfassung

Der Bund fördert Projekte von Verbänden und Organisationen, die ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen.

Gefördert werden insbesondere folgende Bereiche:

  • bundesweit in der Seniorenpolitik tätige Verbände und Organisationen,
  • Modellprojekte zur Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Konzepten,
  • die Kofinanzierung von EU-Projekten,
  • internationale Arbeit für ältere Menschen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Fördermaßnahme ab.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Die Förderung nach dem Bundesaltenplan ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind in der Seniorenpolitik tätige Verbände und Organisationen.

Als Antragsteller leisten Sie laut Ihrer eigenen Satzung oder Ordnung eine Arbeit, die für die Seniorenpolitik relevant ist.

Sie sind eigenständig in der Geschäftsführung und in der Verwendung der Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel.

Sie haben die zu fördernde Maßnahme noch nicht begonnen.

Antragstellung

Sie richten Ihren Antrag bis 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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