Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur (FöRi-kom-Stra)
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen
Förderbereich: Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinien zur Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur (Förderrichtlinien kommunale Straßeninfrastruktur? FöRi-kom-Stra)
vom: 13.05.2025
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Der Antrag ist auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Anträge können spätestens bis zum 31.05. des vorausgehenden Jahres eingereicht werden. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.