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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur (FöRi-kom-Stra)

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen

Förderbereich: Infrastruktur, Mobilität

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Richtlinien zur Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur (Förderrichtlinien kommunale Straßeninfrastruktur? FöRi-kom-Stra)

vom: 13.05.2025

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

Der Antrag ist auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Anträge können spätestens bis zum 31.05. des vorausgehenden Jahres eingereicht werden. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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