Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (VwV FAKT)
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Landwirtschaft & ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum zum Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (VwV FAKT II)
16.09.2024
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
GABl. 2024, S. 697
Weblink zur Verwaltungsvorschrift
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.