Europäischer Sozialfonds (ESF+) (2021–2027)
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist das zentrale Instrument der Europäischen Union für Investitionen in Aus- und Weiterbildung, die Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Die Verordnung bildet den Rahmen für zahlreiche spezifische...
Fördergeber: EU
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Existenzgründer/innen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet: Bundesweit
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist das zentrale Instrument der Europäischen Union für Investitionen in Aus- und Weiterbildung, die Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Die Verordnung bildet den Rahmen für zahlreiche spezifische Förderungen, die in Deutschland durch den Bund und die Länder angeboten werden.
Kurzzusammenfassung
Gefördert werden insbesondere
- die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung,
- aktive Inklusion,
- die sozioökonomische Integration von Drittstaatsangehörigen,
- den gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Sozialschutzsystemen,
- die soziale Integration von Benachteiligten und die am stärksten benachteiligten Personen.
In Deutschland gibt es den ESF+ des Bundes und den ESF+ der Bundesländer, die jeweils eigene Operationelle Programme und daraus folgend eigene ESF+-Förderprogramme auflegen und öffentlich ausschreiben.
Sie finden laufende ESF-Projekte auf dem deutschen Förderportal unter „Was bringt mir der ESF“?. Neben den Förderaufrufen des Bundes veröffentlicht die Europäische Union themenbezogene Förderaufrufe.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den ESF-Kontaktstellen und über das Bürgertelefon zum ESF.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Der ESF+ richtet sich an eine Vielzahl von Antragstellerinnen und Antragstellern. Maßgeblich sind dabei die nationalen und regionalen Programme, auf deren Grundlage die Mittel ausgereicht werden.
Die konkreten Voraussetzungen für eine Antragstellung finden Sie in den jeweiligen Bundes- oder Landesprogrammen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.