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Ausschreibungen Nationale Förderung

Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsrichtlinien)

Wenn für die Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Vorhabens mit besonderem landespolitischen Interesse bankmäßige Kreditsicherheiten nicht in erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, kann das Land Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen eine...

Fördergeber: Land

Förderart: Bürgschaft

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Wenn für die Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Vorhabens mit besonderem landespolitischen Interesse bankmäßige Kreditsicherheiten nicht in erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, kann das Land Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft gewähren.

Kurzzusammenfassung

Das Land Schleswig-Holstein übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Bürgschaften zur Absicherung von Krediten, um die Durchführung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich sowie haushaltsrechtlich vertretbarer Maßnahmen zu ermöglichen.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Gesamtrisikos.

Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre.

Anträge richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme und vor Ausgabe des zu sichernden Kredits an das zuständige Fachministerium.

Durchschriften des Antrags senden Sie bitte an das Finanzministerium Schleswig-Holstein.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Kreditinstitute,
  • Bausparkassen,
  • Versicherungsunternehmen,
  • Leasing-, Factoring- und Kapitalbeteiligungsgesellschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie bekommen nur dann eine Landesbürgschaft, wenn keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten möglich sind und die Bürgschaften der Bürgschaftsbank nicht zur Verfügung stehen.
  • Sie erwarten bei normalem wirtschaftlichen Ablauf die Rückzahlungen durch die Kreditnehmerin und den Kreditnehmer.
  • Die Gesamtfinanzierung durch Eigenmittel ist in angemessenem Umfang gesichert.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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