Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT classic
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige und freiberuflich Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Thüringen für diesen Kredit unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Fördergeber: Land
Förderart: Bürgschaft
Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Thüringen
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige und freiberuflich Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Thüringen für diesen Kredit unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Kurzzusammenfassung
Die Bürgschaftsbank Thüringen entlastet Sie mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
BBT classic dient zur Absicherung von Krediten für
- Existenzgründungen,
- Investitionen in bestehende Unternehmen sowie
- Geschäftsanteilskäufe.
Sie können die Mittel verwenden für
- Betriebserweiterungen,
- Betriebsverlagerungen,
- Modernisierungen,
- Rationalisierungen,
- Entwicklungskosten,
- Kosten der Markterschließung,
- Investitionen,
- Betriebsmittel,
- Franchise-Finanzierungen,
- Gründungskosten oder
- Unternehmensnachfolgen.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 2 Millionen. Die Bürgschaftsbank sichert Ihren Kredit bis zu 80 Prozent ab. Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre, für gewerbliche Bauvorhaben bis zu 23 Jahre. Öffentliche Programmkredite sichert die Bürgschaftsbank über 20 Jahre, Betriebsmittel über bis zu 8 Jahre ab.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank bei der Bürgschaftsbank Thüringen.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kleine oder mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder
- freiberuflich Tätige.
Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Standort Ihres Unternehmens oder der Investitionsort liegt in Thüringen.
- Sie müssen als Antragstellerin und Antragsteller sachlich und persönlich kreditwürdig sein.
- Sie dürfen den zu verbürgenden Kredit nicht für eine Umschuldung, Sanierung oder Nachfinanzierung einsetzen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.