Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT basis
Wenn Sie für Ihr Unternehmen, Ihre Existenzgründung oder als Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe einen Kredit brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten, bevor Sie mit Ihrer Hausbank in Verhandlung treten.
Fördergeber: Land
Förderart: Bürgschaft
Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Thüringen
Wenn Sie für Ihr Unternehmen, Ihre Existenzgründung oder als Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe einen Kredit brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten, bevor Sie mit Ihrer Hausbank in Verhandlung treten.
Kurzzusammenfassung
Die Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) unterstützt Sie bei der Existenzgründung, als kleines oder mittleres Unternehmen oder als freiberuflich Tätige/Tätiger mit dem Sonderprogramm BBT basis, der „Bürgschaft ohne Bank“, beim Zugang zu einem Kredit. Im Unterschied zum normalen Bürgschaftsprogramm übernimmt die BBT die Erstprüfung und übergibt Ihnen die Bürgschaft, bevor Sie mit Ihrer Hausbank verhandeln.
Sie erhalten die Ausfallbürgschaft zur Finanzierung von
- Betriebserweiterungen und -verlagerungen,
- Modernisierungen,
- Rationalisierungen,
- Entwicklungskosten,
- Kosten der Markterschließung,
- Investitionen,
- Betriebsmittel,
- Franchise-Finanzierungen sowie
- Unternehmensnachfolgen.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 % des Kreditbetrages und zwischen 25.000 EUR und maximal 400.000 EUR.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründende und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unternehmen oder Ihr Investitionsort muss in Thüringen liegen.
- Sie müssen sachlich und persönlich kreditwürdig sein.
- Die Bürgschaftsbank darf noch keine Bürgschaften oder Garantien im sonstigen Bürgschafts- und Garantiegeschäft für Sie übernommen haben.
Bürgschaften sind nicht möglich für
- Ablösungen und Umschuldungen von Krediten,
- Sanierungsvorhaben und
- Unternehmen in Schwierigkeiten.
Antragstellung
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH ein.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.