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Ausschreibungen Nationale Förderung

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Klassik-Bürgschaft

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen, als Freiberuflerin und Freiberufler oder als Existenzgründerin und Existenzgründer für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein für diesen Kredit eine Bürgschaft...

Fördergeber: Land

Förderart: Bürgschaft

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen, als Freiberuflerin und Freiberufler oder als Existenzgründerin und Existenzgründer für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Kurzzusammenfassung

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als gewerbliches Unternehmen, als Freiberuflerin und Freiberufler oder als Existenzgründerin und Existenzgründer mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.

Sie bekommen die Bürgschaft zur Besicherung von Krediten und Avalen für folgende Vorhaben:

  • Betriebsverlagerungen,
  • Betriebsmittelstärkungen,
  • Vorratsfinanzierungen,
  • Auftragsfinanzierungen,
  • Liquiditätsüberbrückungen,
  • Gewährleistungen,
  • Garantiegewährungen,
  • Existenzgründungen,
  • Geschäftsübernahmen,
  • tätige Teilhaberschaft,
  • Wachstumsinvestitionen,
  • Investitionen in Digitalisierung,
  • Nachhaltigkeitsinvestitionen.

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein sichert mit der Bürgschaft bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 2 Millionen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein. Der Antrag muss über ein Online-Antragsportal eingereicht werden.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • junge und bestehende gewerbliche Unternehmen,
  • Angehörige der Freien Berufe sowie
  • Existenzgründende

aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die die KMU-Kriterien der EU erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig und sinnvoll sein.
  • Sie müssen das Vorhaben in Schleswig-Holstein durchführen oder es muss einen wesentlichen Arbeitsplatzeffekt für Schleswig-Holstein darstellen.
  • Die Bürgschaftsbank sichert keine Sanierungskredite ab.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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