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Ausschreibungen Nationale Förderung

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – GründungsExpress-Bürgschaft

Wenn Sie als junges gewerbliches Unternehmen oder als Existenzgründerin und Existenzgründer kurzfristig einen Kredit brauchen und Sie dafür keine ausreichenden Sicherheiten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Bürgschaft

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Wenn Sie als junges gewerbliches Unternehmen oder als Existenzgründerin und Existenzgründer kurzfristig einen Kredit brauchen und Sie dafür keine ausreichenden Sicherheiten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Kurzzusammenfassung

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als junges kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Existenzgründerin und Existenzgründer von Ihrem Kreditrisiko. Durch eine verbindliche Bürgschaftszusage innerhalb von 5 Arbeitstagen verbessern sich wesentlich Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit Ihrer Hausbank. Innerhalb der ersten 2 Geschäftsjahre wird eine begleitende Beratung Ihres Unternehmens bezuschusst.

Sie bekommen die Bürgschaft zur Besicherung von Krediten für folgende Vorhaben:

  • Gründung,
  • Übernahmen,
  • Investitionen,
  • Betriebsmittel,
  • Existenzerweiterung im Rahmen einer weiteren tätigen Beteiligung,
  • Avale,
  • Filialerrichtungen.

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein sichert mit der Bürgschaft bis zu 70 Prozent des Kreditbetrags ab. Die Höhe des Kreditbetrags ist auf bis zu EUR 300.000 begrenzt.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein. Der Antrag muss über ein Online-Antragsportal eingereicht werden.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründende sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Unternehmen darf nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sein.
  • Ihr Vorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig und sinnvoll sein.
  • Die Bürgschaftsbank sichert keine Sanierungskredite ab.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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