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Ausschreibungen Nationale Förderung

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Expressbürgschaft

Wenn Sie als junges oder bestehendes Unternehmen kurzfristig einen Kredit für Investitionen oder Betriebsmittel brauchen und Sie dafür keine ausreichenden Sicherheiten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Bürgschaft

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Wenn Sie als junges oder bestehendes Unternehmen kurzfristig einen Kredit für Investitionen oder Betriebsmittel brauchen und Sie dafür keine ausreichenden Sicherheiten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Kurzzusammenfassung

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als junges oder bestehendes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft von Ihrem Kreditrisiko. Durch eine verbindliche Bürgschaftszusage innerhalb von 24 Stunden verbessern sich wesentlich Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit Ihrer Hausbank.

Sie bekommen die Bürgschaft zur Besicherung von Krediten für folgende Vorhaben:

  • Investitionen,
  • Betriebsmittel,
  • Bauvorhaben und Immobilienerwerb.

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein sichert mit der Bürgschaft bis zu 70 Prozent des Kreditbetrags ab. Die Höhe des Kreditbetrags ist auf EUR 250.000 begrenzt.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein. Der Antrag muss über ein Online-Antragsportal eingereicht werden.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind junge und bestehende gewerbliche Unternehmen aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen mindestens einen endgültigen Jahresabschluss für ein vollständiges Geschäftsjahr (dessen Stichtag nicht länger als 24 Monate zurückliegt) vorweisen.
  • Ihr Vorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig und sinnvoll sein.
  • Die Bürgschaftsbank sichert keine Sanierungskredite ab.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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