Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Bürgschaft
Wenn Sie Vorhaben in Ihrem Unternehmen über einen Kredit finanzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Sachsen bekommen.
Fördergeber: Land
Förderart: Bürgschaft
Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Sachsen
Wenn Sie Vorhaben in Ihrem Unternehmen über einen Kredit finanzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Sachsen bekommen.
Kurzzusammenfassung
Die Bürgschaftsbank Sachsen bürgt für Kredite zur Finanzierung von
- Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien,
- Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen,
- Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.
Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bei Existenzgründerinnen und Existenzgründern und jungen Unternehmen (bis zu 5 Jahren) sowie bei Wachstums- oder Investitionsfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als 5 Jahre) bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages beziehungsweise maximal EUR 2 Millionen. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als 5 Jahre) werden in der Regel zu 60 Prozent verbürgt.
Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu 8 Jahre.
Richten Sie Ihren Antrag auf eine Bürgschaft bitte an Ihre Hausbank. Diese leitet ihn weiter an die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen oder Existenzgründer sowie bestehende kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition der Europäischen Union.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen können.
Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen.
Sie müssen bestmögliche Sicherheiten stellen. Dazu zählt auch Ihre persönliche Mithaftung und die Ihrer Gesellschafter.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.