Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer, Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Fördergeber: Land
Förderart: Bürgschaft
Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer, Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Kurzzusammenfassung
Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen entlastet Sie mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Die Bürgschaft bekommen Sie zur Absicherung von Krediten und Avalen.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 2 Millionen. Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen sichert mit der Bürgschaft bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre.
Längere Laufzeiten für Programmkredite der öffentlichen Hand oder gewerbliche Baufinanzierungen sprechen Sie mit der Hausbank beziehungsweise der Bürgschaftsbank ab.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen. Die Antragstellung ist auch online möglich.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie freiberuflich Tätige in Nordrhein-Westfalen.
Eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie erhalten die Bürgschaft, wenn es keine anderen Sicherheiten gibt oder diese nicht im erforderlichen Umfang bereitstehen. Sie müssen als Unternehmen alle zumutbaren Sicherheiten bereitstellen.
- Für einen Kredit, den Sie vor der Antragstellung der Bürgschaft bekommen haben, erhalten Sie keine Absicherung der Bürgschaftsbank. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ablösungskredite, wenn damit Vorhaben betriebsgerecht finanziert werden sollen.
Die Bürgschaftsbank sichert keine Sanierungskredite ab.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.