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Ausschreibungen Nationale Förderung

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen – ExpressBürgschaft

Wenn Sie unternehmerische Vorhaben finanzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen sehr schnell eine Bürgschaft erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Bürgschaft

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie unternehmerische Vorhaben finanzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen sehr schnell eine Bürgschaft erhalten.

Kurzzusammenfassung

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie in einem Schnellverfahren durch Übernahme von Bürgschaften zur Besicherung von Krediten.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Investitionen in Geschäfts- und Betriebserweiterungen sowie Betriebsverlagerungen und
  • Betriebsmittel- und Avalrahmenfinanzierungen.

Sie erhalten die Förderung durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft.

Der Umfang der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags, maximal jedoch EUR 250.000.

Die Finanzierung läuft maximal 10 Jahre, bei Immobilienfinanzierungen maximal 23 Jahre.

Ihren Antrag richten Sie über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH. Die Antragstellung bei der Bürgschaftsbank erfolgt online.

Die Entscheidung über die Bürgschaft fällt normalerweise innerhalb von 5 Arbeitstagen.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie
  • Angehörige der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen,

die seit mindestens 3 Jahren bestehen oder tätig sind.

Die ExpressBürgschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Pfändungen, Leistungsstörungen oder Überziehungen sowie sonstige Negativmerkmale dürfen nicht vorliegen.
  • Ihr Jahresabschluss muss ein operativ positives Ergebnis ausweisen.
  • Sie müssen die Kapitaldienstfähigkeit nach Bewältigung der Krise sicherstellen können.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungsvorhaben.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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