Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen – Bürgschaft ohne Bank
Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft ohne den Weg über Ihre Hausbank erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Bürgschaft
Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft ohne den Weg über Ihre Hausbank erhalten.
Kurzzusammenfassung
Mit ihrem Angebot „Bürgschaft ohne Bank“ unterstützt die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen Sie durch Bürgschaften. Sie erhalten die Bürgschaft, bevor Sie mit Ihrer Hausbank verhandeln.
Die Förderung erhalten Sie für folgende Finanzierungsvorhaben:
- Existenzgründungen,
- Investitionen in Geschäfts- und Betriebserweiterungen sowie Betriebsverlagerungen,
- Gewährleistungen und Betriebsmittel.
Sie erhalten die Förderung durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft.
Der Umfang der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags, maximal jedoch EUR 250.000.
Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen können Sie auch eine längere Laufzeit in Anspruch nehmen.
Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der Maßnahme direkt bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Betriebe des Gartenbaus gemäß KMU-Definition der EU sowie
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer und
- Angehörige der Freien Berufe.
Die Bürgschaft ohne Bank ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
- Ihr Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven aufweisen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungskredite.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.