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Ausschreibungen Nationale Förderung

Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – Kredit

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige und Tätiger nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Fördergeber: Land

Förderart: Bürgschaft

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Berlin

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige und Tätiger nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Kurzzusammenfassung

Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg entlastet Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer, kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie als Angehörige und Angehöriger der Freien Berufe in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.

Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben:

  • Existenzgründung,
  • Geschäftsübernahme,
  • Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen,
  • Betriebsmittel, Maschinen, Produktionslinien, Fuhrpark et cetera,
  • Wandel des Geschäftsmodells,
  • Expansion in neue Märkte sowie
  • Internationalisierung.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 2 Millionen. Die Bürgschaft deckt bis zu 80 Prozent der Kreditsumme ab.

Reichen Sie den Bürgschaftsantrag über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl ein. Der Antrag wird von dort an die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg weitergeleitet.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Existenzgründende,
  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Industrie, Handwerk, Dienstleistungsbranche),
  • Angehörige der Freien Berufe,

mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Berlin.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer müssen Sie fachlich und persönlich kreditwürdig sein.
  • Sie können eine Umschuldung oder Sanierung Ihres Unternehmens nicht absichern lassen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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