Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – Kredit
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige und Tätiger nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Fördergeber: Land
Förderart: Bürgschaft
Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Berlin
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige und Tätiger nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Kurzzusammenfassung
Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg entlastet Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer, kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie als Angehörige und Angehöriger der Freien Berufe in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben:
- Existenzgründung,
- Geschäftsübernahme,
- Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen,
- Betriebsmittel, Maschinen, Produktionslinien, Fuhrpark et cetera,
- Wandel des Geschäftsmodells,
- Expansion in neue Märkte sowie
- Internationalisierung.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 2 Millionen. Die Bürgschaft deckt bis zu 80 Prozent der Kreditsumme ab.
Reichen Sie den Bürgschaftsantrag über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl ein. Der Antrag wird von dort an die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg weitergeleitet.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Existenzgründende,
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Industrie, Handwerk, Dienstleistungsbranche),
- Angehörige der Freien Berufe,
mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Berlin.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer müssen Sie fachlich und persönlich kreditwürdig sein.
- Sie können eine Umschuldung oder Sanierung Ihres Unternehmens nicht absichern lassen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.