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Ausschreibungen Nationale Förderung

Bürgschaft Premium

Wenn Ihnen als bestehendes Unternehmen zur Aufnahme eines Kredits bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft bekommen.

Fördergeber: Land

Förderart: Bürgschaft

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Rheinland-Pfalz

Wenn Ihnen als bestehendes Unternehmen zur Aufnahme eines Kredits bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft bekommen.

Kurzzusammenfassung

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz und das Land Rheinland-Pfalz unterstützen Sie als Unternehmen, Handwerksbetrieb oder als Angehörige und Angehöriger der Freien Berufe mit guter Bonität mit einer Bürgschaft für Investitionskredite oder für Betriebsmittel-/Avalkredite. Voraussetzung ist, dass Sie ohne die Bürgschaft keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stellen könnten.

Sie bekommen die Bürgschaft unter anderem zur Finanzierung folgender Vorhaben:

  • Wachstums- und Investitionsfinanzierungen,
  • Betriebsmittel,
  • Anlauf-/Markteinführungskosten,
  • Produktentwicklung,
  • Forschung und Entwicklung.

Durch die verbindliche Bürgschaftszusage innerhalb von 10 Arbeitstagen können sich Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessern.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 1 Million. Die Bürgschaft deckt bis zu 50 Prozent der Kreditsumme ab.

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bei Investitionen höchstens 15 Jahre, bei der Finanzierung von Baumaßnahmen höchstens 23 Jahre und bei Betriebsmittelverbürgungen 10 Jahre.

Die Bürgschaft beantragen Sie bitte zusammen mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz weitergeleitet.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind bestehende kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksbetriebe und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen
  • in Rheinland-Pfalz investieren,
  • ein Rating Ihrer Hausbank mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 0,9 Prozent nachweisen und
  • Jahresabschlüsse für mindestens 2 volle Geschäftsjahre vorlegen.
  • Sie verwenden den Kredit zur Finanzierung eines betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhabens.
  • Soweit möglich sind normalerweise bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.

Von der Förderung ausgeschlossen ist die Verbürgung von Existenzgründungs-/Übernahmefinanzierungen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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