Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Bremen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen wettbewerbsfähiger werden wollen und Investitionen planen, kann die Bürgschaftsbank Bremen unter bestimmten Voraussetzungen Garantien für Beteiligungen von privaten Beteiligungsgesellschaften übernehmen.
Fördergeber: Land
Förderart: Garantie
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Bremen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen wettbewerbsfähiger werden wollen und Investitionen planen, kann die Bürgschaftsbank Bremen unter bestimmten Voraussetzungen Garantien für Beteiligungen von privaten Beteiligungsgesellschaften übernehmen.
Kurzzusammenfassung
Die Bürgschaftsbank Bremen unterstützt Sie als kleines oder mittleres gewerbliches Unternehmen (KMU) mit Garantien für Beteiligungen von privaten Beteiligungsgesellschaften.
Sie können so Ihre Eigenkapitalbasis erweitern, um damit vor allem betriebliche Maßnahmen wie Bau-, Maschinen- oder Einrichtungsinvestitionen und Erhöhungen Ihres Warenlagers zu finanzieren.
Gefördert werden auch Kooperationen, Innovationen, Umstellungen bei Strukturwandel sowie Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen.
Sie erhalten die Förderung als Beteiligungsgarantie.
Die Höhe der Garantie beträgt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme und bis zu 70 Prozent der vertraglich vereinbarten Ansprüche der Beteiligungsgesellschaft auf den Ertrag aus der Beteiligung. Die Beteiligungsobergrenze liegt bei EUR 400.000.
Sie stellen Ihren Antrag mit den entsprechenden Formularen bei der Bürgschaftsbank Bremen GmbH. Dem Antrag fügen Sie außerdem die Erklärungen des Beteiligungsnehmers und der Beteiligungsgesellschaft sowie die entsprechenden Anlagen bei.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Die Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Bremen sind an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie sind als kleines oder mittleres Unternehmen in Bremen antragsberechtigt, wenn Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Ihr Unternehmen muss von seiner Ertragskraft und der Qualität Ihrer Unternehmensführung her eine langfristig angemessene Rendite und eine vertragsmäßige Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
- Die garantierte Beteiligung soll Ihr vorhandenes Eigenkapital als Beteiligungsnehmer nicht überschreiten. Dies gilt auch für mehrere Beteiligungen.
- Die Laufzeit der garantierten Beteiligung ist auf maximal 10 Jahre begrenzt.
- Beteiligungen, die der Festigung oder der Umschuldung, der Nachfinanzierung oder der Sanierung dienen, sind ausgeschlossen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.