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Ausschreibungen Nationale Förderung

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen

Wenn Sie als Unternehmen, Existenzgründer oder freiberuflich Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Bremen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Fördergeber: Land

Förderart: Bürgschaft

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Bremen

Wenn Sie als Unternehmen, Existenzgründer oder freiberuflich Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Bremen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Kurzzusammenfassung

Die Bürgschaftsbank entlastet Sie als Existenzgründer, Unternehmer und freiberuflich Tätigen mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.

Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung von

  • Existenzgründungen,
  • Geschäftsübernahmen,
  • tätigen Beteiligungen,
  • Investitionsvorhaben,
  • Betriebserweiterungen,
  • Betriebsmittelfinanzierungen,
  • Avalkrediten,
  • Leasingfinanzierungen.

Die Höhe der Bürgschaft hängt vom Programmbereich ab:

  • „BB classic“: Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags, bei klassischen Existenzgründungen bis zu 70 Prozent des Kreditbetrags, jedoch höchstens EUR 1,25 Millionen.
  • „BBB express“: Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 40 Prozent des Kreditbetrags, jedoch höchstens EUR 250.000.
  • „BBB direkt“: Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags, bei klassischen Existenzgründungen bis zu 70 Prozent des Kreditbetrags, jedoch höchstens EUR 100.000.

Für die Programmbereiche „BBB classic“ und „BBB express“ richten Sie den Antrag über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Bremen.

Für den Programmbereich „BBB direkt“ richten Sie den Antrag an die Bürgschaftsbank.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer,
  • kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie
  • Angehörige der Freien Berufe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Sitz Ihres Unternehmens ist in Bremen.
  • Sie können mit der Bürgschaft betriebswirtschaftlich sinnvolle Vorhaben absichern. Das eingesetzte Eigenkapital muss in angemessenem Verhältnis zum Fremdkapital stehen.
  • Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer müssen Sie so weit wie möglich weitere Sicherheiten stellen.
  • Hat Ihnen die Hausbank bereits vor der Beantragung der Ausfallbürgschaft einen Kredit gewährt, übernimmt die Bürgschaftsbank hierfür keine Ausfallbürgschaft.

Für Sanierungskredite erhalten Sie keine Ausfallbürgschaft.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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