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Ausschreibungen Nationale Förderung

Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern – klassisch

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Bayern eine Bürgschaft übernehmen.

Fördergeber: Land

Förderart: Bürgschaft

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Bayern

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Bayern eine Bürgschaft übernehmen.

Kurzzusammenfassung

Die Bürgschaftsbank Bayern entlastet Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.

Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben:

  • Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung bestehender Betriebe,
  • Errichtung neuer und Übernahme bestehender Betriebe, Erwerb von Gesellschaftsanteilen,
  • Deckung des Betriebsmittelbedarfs,
  • Konsolidierungsmaßnahmen,
  • Kontokorrent- und Avalkredite.

Die Höhe der Bürgschaft liegt zwischen 50 % und bis zu 80 % des Kreditbetrags jedoch höchstens 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR).

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen den Kredit zur Finanzierung eines wirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren Vorhabens verwenden.
  • Sie müssen den Kredit so weit wie möglich absichern.
  • Einen bereits ausgereichten Kredit können Sie nicht nachträglich verbürgen lassen.
  • Die Bürgschaftsbank Bayern verbürgt nicht Sanierungs- und Akzeptkredite sowie Kredite an Vergnügungsbetriebe.

Antragstellung

Die Bürgschaft beantragen Sie zusammen mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Bürgschaftsbank Bayern weitergeleitet.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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