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Ausschreibungen Nationale Förderung

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg – Kredit

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Fördergeber: Land

Förderart: Bürgschaft

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Kurzzusammenfassung

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg entlastet Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder freiberuflich Tätige mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.

Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben:

  • Existenzgründungen/Unternehmensnachfolge,

Wachstums-/Investitionsfinanzierung,

  • Produktentwicklung,
  • Forschung und Entwicklung,
  • Betriebsmittelfinanzierungen,
  • Avale für Anzahlungen, Vertragserfüllung und Gewährleistungen,
  • Investitionsvorhaben in Bioenergieanlagen.

Die Bürgschaftsquote beträgt 80 Prozent, die Höhe der Bürgschaft bis zu EUR 2 Millionen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründende, Betriebsübernehmende und bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar sein.
  • Die Bürgschaft soll eine betriebsgerechte und ausreichend langfristige Finanzierung sichern.
  • Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer müssen Sie soweit wie möglich weitere Sicherheiten stellen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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