Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Infrastruktur, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung, Mobilität, Regionalförderung
Fördergebiet: Bremen, Niedersachsen
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)
vom: 24.01.2024
zuletzt geändert am: 28.07.2026
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Die Fördersätze betragen je nach Region 55 % oder 80 %. Die Höhe der Förderung für Ihre Region finden Sie auf der Informationsseite des Ministeriums (siehe weiterführende Links).
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.