Zuwendungen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung Digitaler Knotenpunkte
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Digitalisierung
Fördergebiet: Schleswig-Holstein
Rechtsgrundlage
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung Digitaler Knotenpunkte
vom: 22.07.2024
Ministerpräsident – Staatskanzlei
Amtsbl--Amtsblatt SH--Schleswig-Holstein 2024, 1193
Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link)
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.