Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen
Wenn Sie mit Ihrer Maßnahme zur Förderung verkehrssicheren Verhaltens in Berlin beitragen möchten, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten bekommen. Details hierzu sind in der Förderrichtlinie geregelt (siehe Rechtsgrundlage).
Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Beratung, Gesundheit & Soziales, Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet: Berlin
Wenn Sie mit Ihrer Maßnahme zur Förderung verkehrssicheren Verhaltens in Berlin beitragen möchten, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten bekommen. Details hierzu sind in der Förderrichtlinie geregelt (siehe Rechtsgrundlage).
Kurzzusammenfassung
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fördert jedes Jahr gemeinnützige Maßnahmen aus dem Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, die zur Förderung verkehrssicheren Verhaltens im Land Berlin beitragen. Dies können beispielsweise Maßnahmen sein wie (Fahr-)Trainings, Beratungen, Schulungen, Veranstaltungen, Workshops und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen.
Die Zielgruppen der Maßnahmen ergeben sich aus den Unfallanalysen und Handlungsschwerpunkten des Verkehrssicherheitsprogramms 2030 des Landes Berlin (siehe weiterführende Links). Die Zielgruppen sind: Fußverkehr, Radverkehr, motorisierter Verkehr, Kinder und Jugendliche, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Beeinträchtigungen.
In der Förderrichtlinie (Kapitel 3, Absatz 1) sind für jede Zielgruppe auch Förderschwerpunkte benannt.
Bei Unklarheiten oder Fragen, insbesondere vor Einreichung des Antrags, steht Ihnen die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gerne beratend zur Seite.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Förderung richtet sich insbesondere an Träger und Organisationen, die gemeinnützige Projekte umsetzen möchten.
Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt und beträgt 90 Prozent der projektbezogenen Personal- und Sachausgaben.
Gemäß der Förderrichtlinie können insbesondere Maßnahmen gefördert werden, die den darin beschriebenen Förderschwerpunkten und Zielgruppen (siehe Förderrichtlinie, Kapitel 3, Absatz 1) entsprechen.
Die Maßnahmen müssen in Berlin umgesetzt werden und eine bezirksübergreifende Bedeutung haben.
Grundvoraussetzung ist, dass für Ihr Projekt eine ausführliche, nachvollziehbare Beschreibung und eine detaillierte Darstellung der Finanzierung vorliegt beziehungsweise die Angaben in den Antragsunterlagen vollständig sind.
Antragstellung
Wir empfehlen Anträge für Maßnahmen, die im Folgejahr durchgeführt werden sollen, bereits im 4. Quartal eines Kalenderjahres zu stellen.
Für das Jahr 2026 sind bereits so viele Anträge bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Bereich Verkehrssicherheit eingegangen, dass das Volumen in diesem Jahr erstmalig bereits jetzt ausgeschöpft ist. Weitere Anträge für dieses Jahr können daher nicht mehr gestellt werden.
Bewilligungsbehörde ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die zentrale Bearbeitung von Anträgen erfolgt durch die Abteilung V (Bewilligungsstelle) und die fachliche Beurteilung durch die Abteilung IV (Fachstelle).
Die Antragsunterlagen sind erstmal ausschließlich elektronisch per E-Mail an [email protected] einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Alle Antragsunterlagen können über die Informationsseite zur Förderung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen (siehe weiterführende Links) bezogen werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Antragsvordruck (allgemeiner Teil)
- Antragsvordruck (fachlicher Teil)
- Finanzierungsplan (Vordruck: aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben und gegebenenfalls Stellenpläne sowie eine Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung)
- Konzept zur Evaluierung der Maßnahme mit geeigneten quantitativen Indikatoren (zum Beipsiel Anzahl der Teilnehmenden), das eine spätere Evaluierung der Zielerreichung (Erfolgskontrolle) der geförderten Maßnahme ermöglicht
- Personalbögen (Vordruck) von im Projekt Tätigen mit Stellenbeschreibung und Qualifikationsnachweis
- Kostenberechnung/Honorarkostenaufstellung (Vordruck) unter Beachtung der Honorarregelungen und generellen Regelungen für Prüfervergütungen und für sonstige Vergütungen für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter (sogenannte Bandbreitenregelung, gemäß Rundschreiben IV Nr. 61/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen vom 11.10.2019)
- rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis (Vordruck) – Liste der Zeichnungsberechtigten (gemäß aktueller Satzung)
- Vereins- beziehungsweise Handelsregisterauszug je nach Rechtsform der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
- Satzung beziehungsweise Gesellschaftsvertrag
- Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid
- Erklärung zur Leistungsgewährungsverordnung (Vordruck)
- Mindestlohnerklärung (Vordruck)
- Arbeitsplatzbeschreibung (Vordruck)
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.