Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUK--Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg-Forst-RL--Richtlinie-FWZ--forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse)
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Landwirtschaft & ländliche Entwicklung
Fördergebiet: Brandenburg
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUK--Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg-Forst-RL--Richtlinie-FWZ--forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse)
vom: 01.01.2022
zuletzt geändert am: 18.12.2023
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Für Anträge gemäß bezüglich Zusammenfassung des Holzangebotes sowie Mitgliederinformation und
-aktivierung kann der früheste Beginn des Durchführungszeitraumes das Datum des Posteingangs des Antrages sein.
Für Vorhaben mit einem Durchführungszeitraum im nachfolgenden Haushaltsjahr, müssen Sie die Anträge bis spätestens 30. September einreichen. Dies gilt insbesondere für Anträge bezüglich der Waldpflegeverträge, da hier der Durchführungszeitraum immer auf das Kalenderjahr gerichtet ist.
Die Auszahlungsanträge müssen Sie formgebunden bis spätestens 31. Oktober an die Bewilligungsbehörde stellen.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.