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Ausschreibungen Nationale Förderung

Zuwendungen aus dem Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) im Programmbereich Innovation

Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Energienutzung und Energieeffizienz durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Forschung & Innovation (themenspezifisch), Mobilität, Smart Cities & Regionen

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Energienutzung und Energieeffizienz durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie im Rahmen von progres.nrw – Programmbereich Innovation bei Vorhaben zur effizienten Energieumwandlung und -nutzung.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung einschließlich Demonstrationsmaßnahmen und Pilotprojekte vor allem in folgenden Bereichen:

  • Ausgleich fluktuierender erneuerbarer Einspeisungen in die Energienetze sowie Netztechnologien im Energiebereich,
  • Technologien zur Digitalisierung im Energiebereich,
  • Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität,
  • Power to X-Technologien,
  • Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien,
  • Energieeffizienz und Reduzierung des Energieverbrauchs,
  • Ausbau und Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien,
  • energieoptimierte Technologien und Lösungen für klimagerechte und smarte Gebäude, Quartiere und Städte,
  • klimagerechte Mobilität, klimagerechte Kraftstoffe und Antriebe der Zukunft,
  • Kraft-Wärme-Kopplung sowie Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung,
  • Abwärme, Abwasserwärme und Umweltwärme,
  • Kraftwerkstechnologien und Energiebereitstellung,
  • Speichertechnologien,
  • sozial-, geistes- und wirtschaftswissenschaftliche Ansätze zur Untersuchung der Energiewende und
  • Technologien, Verfahren und Prozesse für eine klimaneutrale Transformation der Industrie.

Außerdem können Sie einen Förderung erhalten für

  • Durchführbarkeitsstudien,
  • Forschungsinfrastrukturen sowie Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen,
  • Gründung und Aufbau von Netzwerken und Clustern, die die Forschung- und Entwicklung sowie Innovationen in den Themenfeldern unterstützen,
  • Prozessinnovationen, auf eine wesentliche Änderung und dauerhafte Verbesserung der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten abzielen, sowie
  • innovative Kurzprojekte („Sprinterprojekte“).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung sind abhängig von der Art der Maßnahme und der Antragstellerin oder des Antragstellers und beträgt zwischen 15 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, als De-minimis-Beihilfe und für nicht wirtschaftliche Vorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent.

Die Bagatellgrenze beträgt 25.000 EUR.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens elektronisch oder schriftlich an die Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW), Projektträger Jülich (PtJ).

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel Unternehmen, Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen, Gemeinden und Gemeindeverbände, Vereine und Verbände sowie natürliche Personen, soweit sie Unternehmerinnen und Unternehmer sind.

Im Rahmen von Verbundvorhaben können auch Antragstellerinnen und Antragsteller von außerhalb Nordrhein-Westfalens gefördert werden.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Bevorzugt gefördert werden Kooperationsprojekte.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben überwiegend in Nordrhein-Westfalen durchführen.
  • Ihr Vorhaben muss einen klar erkennbaren Innovationscharakter aufweisen.
  • Bei einem Kooperationsprojekt müssen die Projektpartnerinnen und Projektpartner ihre Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Zuwendungszwecks in einem Kooperationsvertrag regeln.
  • Beachten Sie bitte, dass innovative Kurzprojekte Einzelvorhaben sein müssen, deren Laufzeit auf maximal 12 Monate beschränkt ist und deren Fördersumme maximal 300.000 EUR beträgt.
  • Im Fall von Prozessinnovationen können große Unternehmen nur gefördert werden, wenn sie mit kleinen und mittleren Unternehmen zusammenarbeiten und die KMU mindestens 30 Prozent der gesamten beihilfefähigen Ausgaben tragen.
  • Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen mehreren Nutzerinnen und Nutzern auf transparente und diskriminierungsfreie Weise und zu marktüblichen Bedingungen zugänglich sein; die Nutzung muss überwiegend durch Unternehmen, insbesondere KMU, erfolgen.
  • Für Reparatur- oder Ersatzteilbeschaffungen sowie gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen erhalten Sie keine Förderung.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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