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Ausschreibungen Nationale Förderung

Zuwendungen aus dem Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) im Programmbereich Emissionsarme Mobilität

Wenn Sie Maßnahmen im Bereich Elektromobilität planen, mit denen im Verkehrssektor die Klimaschutzziele erreicht werden und die Lebensqualität in den Städten verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Beratung, Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Infrastruktur, Mobilität, Smart Cities & Regionen, Umwelt- & Naturschutz

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie Maßnahmen im Bereich Elektromobilität planen, mit denen im Verkehrssektor die Klimaschutzziele erreicht werden und die Lebensqualität in den Städten verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt unterstützt im Rahmen von progres.nrw den Ausbau der Elektromobilität.

Sie können eine Förderung erhalten für

  • Umsetzungskonzepte Elektromobilität,
  • kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur,
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge,
  • Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur,
  • reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie
  • Maßnahmen, Anlagen, Konzepte, Studien, und Analysen im Bereich der emissionsarmen Mobilität, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens sowie der Art der Antragstellerin oder des Antragstellers.

Die Fördersumme beträgt maximal 500.000 EUR pro Jahr und Antragstellerin oder Antragsteller.

Die Bagatellgrenze liegt bei 500,00 EUR.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das elektronische Antragsformular bei der Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind grundsätzlich

  • natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen,
  • Personengesellschaften,
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie kommunale Betriebe, soweit sie keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.

Je nach Vorhaben können Beschränkungen bestehen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben müssen Sie in Nordrhein-Westfalen umsetzen.
  • Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen haben.
  • Bei Ihrem Vorhaben darf es sich weder um einen Eigenbau, einen Prototyp mit weniger als 4 Exemplaren, eine Reparatur oder eine Ersatzteilbeschaffung noch um ein gesetzlich vorgeschriebenes oder behördlich angeordnetes Vorhaben handeln.
  • Je nach Vorhaben müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.

Unternehmen in Schwierigkeiten sowie der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen werden nicht gefördert.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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