Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgreicher Krisenüberwindung
Wenn Sie als Unternehmen eine Krise überstanden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Darlehen
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Sachsen
Wenn Sie als Unternehmen eine Krise überstanden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Sachsen vergibt Darlehen an Unternehmen, die eine Krise erfolgreich überwunden haben.
Sie erhalten die Förderung für die Finanzierung der folgenden Vorhaben:
- Investitionen in das Anlage- oder Umlaufvermögen sowie
- projekt- oder auftragsbezogenen laufenden betrieblichen Ausgaben.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens richtet sich nach Ihren Erfordernissen und kann bis zu 80 Prozent des förderfähigen Finanzbedarfes betragen.
Die Höhe des Darlehens beläuft sich auf mindestens EUR 25.000 und maximal EUR 1 Million.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt maximal 4 Jahre bei maximal 1 Freijahr.
Ihren Antrag richten Sie an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen einen gemäß § 248 Insolvenzordnung (InsO) bestätigten Insolvenzplan vorlegen, dessen Realisierung eine nachhaltige Existenzfestigung belegt und aus dem hervorgeht, dass die Umstrukturierung des Unternehmens bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens beendet ist, sowie den Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens gemäß § 258 InsO.
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung sind von der Förderung ausgeschlossen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.