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Ausschreibungen Nationale Förderung

Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe

Wenn Sie in Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Stärkung der Selbsthilfe umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Gesundheit & Soziales

Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Sie in Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Stärkung der Selbsthilfe umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Kontakt- und Informationsstelle bei Maßnahmen, mit denen die Bereitschaft zur Selbsthilfe gefördert, der Zugang zur Selbsthilfe erleichtert sowie die Qualität, Stabilität und Kontinuität der Arbeit der Selbsthilfegruppen gefördert wird.

Die Förderung erhalten Sie für Projekte und Maßnahmen zur Förderung sowohl gesundheitlicher als auch sozialer Selbsthilfe.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 22.500 Ihrer Personal- und Sachausgaben pro Jahr.

Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens zum 31.10. des Vorjahres an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Verbände der Freien Wohlfahrtspflege,
  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • Stiftungen,
  • Kirchen und den Kirchen gleichgestellte oder ihnen zugeordnete Körperschaften und
  • andere rechtsfähige Trägervereine,

die Träger von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die von Ihnen angebotenen Leistungen müssen den Ratsuchenden kostenlos und ohne Rücksicht auf deren politische, weltanschauliche oder religiöse Überzeugung zur Verfügung stehen.
  • Sie müssen den Schutz der persönlichen Daten der Ratsuchenden gewährleisten.
  • Sie müssen einen regionalen Bedarf und ein vom Landesamt für Gesundheit und Soziales gebilligtes Konzept vorlegen.
  • Sie müssen mit fachlich qualifiziertem Personal mit mindestens einer halben Vollzeitstelle und geeigneten Räumlichkeiten ausgestattet sein.
  • Sie müssen eine Eigenleistung von 10 Prozent und eine gesicherte Gesamtfinanzierung gewährleisten.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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