Zuwendung für die Stadtteilkonferenz aus Mitteln der Magistratskanzlei
Sie möchten für Ihre Stadtteilkonferenz die jährliche Zuwendung beantragen? Dann melden Sie diese über das Antragsformular Zuwendungen für die Stadtteilkonferenzen an.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Gesundheit & Soziales
Fördergebiet: Bremen
Sie möchten für Ihre Stadtteilkonferenz die jährliche Zuwendung beantragen? Dann melden Sie diese über das Antragsformular Zuwendungen für die Stadtteilkonferenzen an.
Kurzzusammenfassung
Zuwendungen sind Leistungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bremerhaven, die an Stellen außerhalb der Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke nach Maßgabe des Haushaltsplanes einmalig oder laufend zur Verfügung gestellt werden. Zuwendungen haben grundsätzlich den Charakter einer freiwilligen Zahlung. Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf Gewährung einer Zuwendung besteht daher grundsätzlich nicht.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Zuwendungen müssen zweckgebunden sein und dürfen nur gewährt werden, wenn
- am Zuwendungszweck ein erhebliches städtisches Interesse besteht,
- die Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesichert ist,
- die ordnungsgemäße Geschäftsführung der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers außer Zweifel steht und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint.
Antragstellung
Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 15. März eines Folgejahres vorzulegen.
- Ihren Antrag auf Zuwendungen können Sie online einreichen.
- Nutzen Sie dafür den Onlinedienst unter „Formulare“ – „Antrag auf Zuwendungen für die Stadtteilkonferenzen“
- Folgen Sie den Schritten des Onlinedienstes und
übermitteln den Antrag digital an die Magistratskanzlei.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.